Mit den Checkpoint-Materialien, die grösstenteils kostenlos bei ZEPRA bezogen werden können, werden die Gemeinden bei der Durchsetzung des Jugendschutzes vor Ort unterstützt.
Bundesgesetz und kantonale Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Aperitifs und Alkopops an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Das Personal darf einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.
Die Checkpoint-Materialien machen auf die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf und der Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche aufmerksam und unterstützen das Personal bei der Durchsetzung der Jugendschutzgesetzgebung. Entsprechend gestaltete Symbole verdeutlichen den Text auf den Plakaten.
01.01.2001 – 31.12.2019
| Kathrin Amann Amt für Gesundheitsvorsorge – Schweiz | |
| Stefan Christen Amt für Gesundheitsvorsorge – Schweiz | 
| ZEPRA St.Gallen – Schweiz | 
Regional
in Durchführung
Filme , Andere
Beratung, Coaching, Informationsmaterial, Lehrbücher, Broschüren, Vernetzung, Austausch, Koordination
Beide Geschlechter
Jugendliche (12-18), Junge Erwachsene (18-29), Erwachsene mittleren Alters (30-49)
Ausbilder/innen, Mitarbeitende in Betrieben, Politiker/-innen/Interessenvertreter, Allg. Bevölkerung
Gemeinwesen, Freizeit, Vereine, Arbeitsplatz/Betriebe
Alkohol
Deutsch